


Rechnungskauf und PayPal buhlen um die Vormachtstellung bei Online-Zahlungsmitteln
Welches sind die bliebtesten Zahlungsmittel bei Käufern im Internet? Sind das auch die Zahlungsmittel, die bei den Händlern zum Einsatz kommen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Händler auf die Zahlungswünsche ihrer Kunden reagieren und was sie dafür in den letzten 24 Monaten getan haben.
E-Commerce: Einkaufen im Internet – erfolgreich wie nie
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hat sich im Februar zu den Umsatzzahlen 2016 im Onlinehandel geäußert. Erwartungsgemäß sind die Steigerungen der Umsätze im zweistelligen Prozentbereich angesiedelt. Das interessiert die Onlinehändler und motiviert die Offlinehändler sich weiter mit dem Thema E-Commerce auseinanderzusetzen.
Online-Herausforderung für den Einzelhandel
Die elektronische Einkaufsliste auf dem Smartphone, praktisch befestigt an dem Griff des Einkaufswagens, die dem Konsumenten den Weg durch die Regale des Supermarktes weist. Die Liste – teilweise von mit dem Internet verbundenen Geräten aus dem Haushalt erstellt – erleichtert den Einkauf. Eine Zukunftsvision?
Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung im Onlinehandel
Immer wieder kommt es im Onlinehandel auch zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung.
Ein Onlinehändler hatte gegen einen anderen Onlinehändler eine einstweilige Verfügung beantragt und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Das Landgericht Hamburg hat einen Verstoß gegen das UWG i.V.m. § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAnGV) bejaht.
Am 25.2.2014 wurde in München der INTERNET WORLD Business Shop-Award 2014 verliehen. Eine 8-köpfige Jury hat aus 380 Bewerbungen die besten 30 ausgewählt und in insgesamt 6 Kategorien eingeteilt. Dabei wurden Punkte für Kriterien wie Shop-Konzept, Benutzerführung/Usability, Sortimentsgestaltung, Bildsprache und Text, Kundenservice, Zahlungsmittelportfolio, Navigationsmöglichkeiten und die Suche im Shop vergeben.
Ein Blick auf die Gewinner lohnt sich. Warum nicht von den Besten profitieren?
Änderungen zum Widerrufsrecht per 13.06.2014: 40-Euro-Klausel
Am 13. Juni 2014 treten unter anderem umfassende Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Die dann geltenden Regelungen müssen ab diesem Zeitpunkt eingehalten werden, so dass sich Unternehmer unbedingt über die bevorstehenden Änderungen informieren sollten.
Mit diesem Gesetz treten zahlreiche Änderungen in Kraft, insbesondere beim Widerrufsrecht. Die Thematisierung sämtlicher Änderungen würde den vorliegenden Rahmen sprengen, so dass beispielhaft die bevorstehende Änderung der sogenannten 40,00 Euro-Klausel zu den Kosten der Rücksendung nach Widerruf näher betrachtet werden soll…