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8Jun '09
Abmahnrisiko: Rücksendekosten der Widerrufsware
von: RA Volker Gloe · Kategorie: Online-Recht · Schlagworte: Abmahnrisiko, Rücksendekosten, Widerrufsbelehrung
Bei der Rückabwicklung von Online-Verträgen ist es grundsätzlich so, dass neben dem Kaufpreis auch die Kosten der Rücksendung vom Verkäufer zu tragen sind. Gemäß § 357 Abs. 2 BGB können die Kosten der Rücksendung jedoch dem Verbraucher auferlegt werden, wenn