


Aktuellen Berichten zufolge kam es zu einer markenrechtlichen Abmahnung bei der Verwendung des recht gebräuchlichen Begriffs „Webinar“. Verwenden Sie auch den Begriff Webinar?
Nach Abschluss der Olympischen Spiele steht uns nun das nächste, sportliche Groß-Event ins Haus: Die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Millionen von Hobby-Bundestrainern werden eigene Traumaufstellungen konzipieren, Siege enthusiatisch mitfeiern und bei Niederlagen zu 100% davon überzeugt sein, zu wissen, was A) schief gelaufen ist und B) sie schon deshalb anders gemacht hätten. Und wie sieht mit der Werbung mit der WM und damit verbundenen Begriffen aus? Mehr lesen Sie hier.
(G)Lück im Unglück!? Abmahnung trotz Markenrecht
„Skurriler Streit ums Holstentor“ und „Bierbrauer muss Etikett ändern“: so war jüngst in der hiesigen Lokalpresse zu lesen (Quelle: Lübecker Nachrichten v. 15./16.07.12 sowie http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3498971/bierbrauer-muss-etikett-aendern-holstentor-kriegt-dritten-turm). Solche Meldungen lassen einen Lübecker Markenanwalt natürlich nicht kalt – zumal wenn er selbst gerne jenen Gerstensaft (Lück Pils) genießt, deren Hersteller jüngst Opfer einer Abmahnung wurde!