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Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.06.2014 zum Aktenzeichen 11 O 51/14 führte zur Verunsicherung von Nutzern der Internetplattform Xing.

Geklärt ist bereits seit längerer Zeit, dass sämtliche Anbieter, deren Profil auf Facebook, Xing oder in anderen sozialen Netzwerken nicht rein für private Zwecke angelegt ist, sondern geschäftsmäßig genutzt wird, ein Impressum vorhalten müssen.

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Das Landgericht Aschaffenburg hat am 19.08.2011 (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschieden, dass die Impressumspflicht auch für Facebook-Seiten gilt. Gemäß § 5 Telemediengesetz müssen Unternehmen unter anderem auf ihrer Homepage bestimmte in § 5 Telemediengesetz festgelegte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Anzugeben sind insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes […]

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Seit 18.05.2010 ist die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) in Kraft. Daraus ergeben sich umfangreiche Informationspflichten für alle, die Dienstleistungen erbringen und im Inland niedergelassen sind. Es gibt eine Reihe sogenannter stets zur Verfügung zu stellender Informationen – welche lesen Sie im Spezialisten-Blog.

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Betreiber von Webseiten haben damit zu rechnen, dass sie grundsätzlich ein sogenanntes „Impressum“ auf ihrer Webseite veröffentlichen müssen. Geschieht dies nicht, so besteht zumindest das Risiko einer Abmahnung. Teilweise…

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