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Massgeschneidert von Mini bis XXL

Immer wieder kommt es im Onlinehandel auch zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung.
Ein Onlinehändler hatte gegen einen anderen Onlinehändler eine einstweilige Verfügung beantragt und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Das Landgericht Hamburg hat einen Verstoß gegen das UWG i.V.m. § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAnGV) bejaht.

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Bei der Rückabwicklung von Online-Verträgen ist es grundsätzlich so, dass neben dem Kaufpreis auch die Kosten der Rücksendung vom Verkäufer zu tragen sind. Gemäß § 357 Abs. 2 BGB können die Kosten der Rücksendung jedoch dem Verbraucher auferlegt werden, wenn

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