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16Mrz '21

News zur Überbrückungshilfe III: Jetzt zusätzlichen Investitionszuschuss für Digitalisierung sichern

Wir hoffen, es geht Ihnen gut und Sie haben den Lockdown soweit gut verkraftet oder sind zumindest auf dem Weg dahin. Hier hilft leider oftmals nur der positive Blick nach vorn!

Für alle besonders stark vom Corona-Lockdown betroffenen Unternehmen haben wir heute eine sehr interessante Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Gepäck, die sich an die entsprechenden Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler aller Branchen wendet und kürzlich überarbeitet wurde!

Viele Unternehmen haben während des Lockdowns über ihren Steuerberater die Überbrückungshilfe III beantragt. Wenn Sie dies ebenfalls getan haben oder vorhaben zu tun, haben Sie die Möglichkeit kurzfristig bis zu 20.000 Euro einmalig als Zuschuss für Digitalisierungsprojekte zu beantragen. Dieser Zuschuss kann eine sehr gute Starthilfe für Sie in dieser schwierigen Zeit sein. Egal ob als Investition in einen Online-Shop oder für fällige Anpassungen oder gar Neugestaltung Ihrer Webseite. Auch die Konzeption einer Online-Marketingkampagne kann ebenso dazu gehören, wie Investitionen in Technik. Auch rückwirkend! Es lohnt sich also, sich genau zu informieren!

Wir haben Ihnen zu Ihrer weiterführenden Information einige der Eckpunkte (Beträge & Fristen) des Programms übersichtlich zusammengestellt. Bitten Sie ggf. Ihren Steuerberater, sich für Sie und Ihre ganze persönliche Situation in den Sachverhalt schnellst möglich einzuarbeiten. Sie selbst können einen solchen Antrag leider nicht stellen.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln um sich den Zuschuss für Digitalisierung zu sichern. Es gibt Ausschlussfristen.

Übrigens sind auch Kosten für Modernisierung oder Renovierung für die Umsetzung von Hygienekonzepten förderfähig. 

Was genau ist neu bei der Überbrückungshilfe III?
Mehr (Fix-)Kosten sind erstattungsfähig. Zum Beispiel:

  • Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Aufzählung ist nur exemplarisch, das genaue Projekt sollte mit dem Steuerberater bzgl. Förderfähigkeit besprochen werden) in Höhe von einmalig bis zu 20.000€
  • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes in Höhe von bis zu 20.000€ pro Monat

Werden auch Marketingkosten gefördert?
Ja. Allerdings maximal in der Höhe der Ausgaben für Marketing aus dem Jahr 2019. Generell lässt sich festhalten, dass auch Marketing- und Werbekosten zu den förderfähigen Fixkosten zählen.

Wer kann die Förderung beantragen?
Allgemein kann die Überbrückungshilfe III von allen Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat in 2019 beantragt werden.

Für welchen Zeitraum gilt dieses Hilfspaket?
Das Hilfspaket gilt für angefallene Kosten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. > also auch rückwirkend für bereits angefallene Kosten!

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Der Antrag auf Überbrückungshilfe III muss bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Eine Antragsstellung ist nur einmalig möglich.

Muss das Projekt zu diesem Zeitpunkt fertig umgesetzt sein?
Nein. Die alleinige Beauftragung der Maßnahmen reicht allerdings nicht aus. Das Fehlen einer Schlussrechnung stellt hingegen kein Problem dar, wenn bereits Zwischenrechnungen bezahlt worden sind.

Wie wird die exakte Förderhöhe berechnet?
Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt nach folgendem Schema:

  • Bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70%
  • Bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
  • Bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und 50%

Wie erfolgt die Beantragung der Gelder?
Die Gelder können ausschließlich über einen prüfenden Dritten (i.d.R. Ihr Steuerberater) beantragt werden. Von Ihrem Steuerberater erfahren Sie auch, ob die Kosten in Ihrem Fall förderfähig sind und in welcher Höhe Sie mit einer Unterstützung rechnen können. Gehen Sie ggf. gern ins Detail mit Ihrem Steuerberater hinsichtlich Ihrer speziellen Förderfähigkeit. Als prüfender Dritter weiß er ganz genau, was und welche Förderung für Sie in Frage kommt.

In meinen täglichen Kundengesprächen bin ich wiederholt mit viel Unsicherheit und Fehlinformation bzgl. der Fördermöglichkeiten konfrontiert. Es wird im Rahmen des nun wieder anlaufenden Geschäfts oft überhaupt nicht daran gedacht, auf Sondermittel aus Förderprogrammen zurückzugreifen, weder für sich, noch für seine eigenen Kunden! Dafür ändern sich die Parameter auch zu oft. Wenn Sie einen kurzen Erfahrungsaustausch auf Praxisniveau für eine spätere Kontaktaufnahme zu Ihrem Steuerberater suchen, wenden Sie sich bitte gern an mich.

Natürlich helfen wir Ihnen auch sehr gern, wenn Sie Beratung bei der Umsetzung Ihres geförderten Digitalisierungsprojektes im Bereich Online-Marketing (Konzeption & Gestaltung von Social-Media-Kampagnen) oder eCommerce (z.B. alles rund um einen Online-Shop oder Webseite) benötigen. Wenden Sie sich bitte gern an uns. Das ist unser Kerngeschäft. 

Grundlage unserer Recherche ist die Informationsseite de BMWi, sowie erläuternde Gespräche mit der IHK zu Lübeck. Wie immer in solchen Verordnungen sind die Aussagen leider sehr vage und wenig beispielhaft. Teilweise helfen die FAQ weiter. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Einzelmaßnahmen mit dem prüfenden Dritten (gemeint ist Ihr antragstellender Steuerberater) abzustimmen.

Und noch ein Hinweis zum Schluss: Bitte verstehen Sie diesen Beitrag nicht als rechtliche Beratung. Wir dürfen Sie nicht rechtlich beraten. Die Hinweise aus diesem Beitrag sind frei zugänglich, die Quellen haben wir oben benannt. Die Angaben ändern sich fortlaufend und sind vor Umsetzung ggf. noch einmal abzufragen. Ihr kompetenter Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihr Steuerberater. Eine Gewähr können wir leider nicht übernehmen.

Es grüßt Sie herzlichst

Ihr
Martin Kudritzki

E-Mail: M.Kudritzki@online-werbung.de
Tel: +49 (451) 280 80-0

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