


Google AdWords-Änderungen: Buchbarkeit von Markennamen
Ich schreibe Ihnen heute, um Sie darauf hinzuweisen, dass Google seine Politik hinsichtlich der Buchung von markenrechtlich geschützten Begriffen im Google AdWords-Programm geändert hat.
Das Unternehmen hat seine Auffassung von der Buchbarkeit von markenrechtlich geschützten Begriffen vor dem Europäischen Gerichtshof durchfechten können und weitestgehend in allen Punkten Recht bekommen. Somit ist in Deutschland nun auch das möglich, was in Amerika und in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit langem möglich ist: Buchung von Marken als Keyword im Rahmen Ihrer Google AdWords-Kampagne, um auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die Änderung der Richtlinien tritt ab dem 14.9.2010 in Kraft.
Sofern Sie also bereits eine Google AdWords-Kampagne schalten, überprüfen Sie Ihre Keywords, ob diese ggf. noch um markenrechtlich geschützte Begriffe ergänzt werden können.
Sofern Sie noch keine AdWords-Kampagnen schalten, z.B. weil es für Sie aus oben beschriebener Problematik bis dato vollkommen uninteressant war, motiviert Sie dies vielleicht, darüber nachzudenken, künftig auch im bezahlten Bereich von Google mit Ihrem Service- bzw. Dienstleistungsangebot vertreten zu sein.
Falls Sie eine Google AdWords-Kampagne schalten möchten, stehen wir Ihnen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind seit Anfang 2009 eine von Google zertifizierte Agentur (Google AdWords Qualified Company) und damit ausgezeichnet, für Sie kompetente und strategisch korrekt beratene Kampagnen zu erstellen.
Für alle Neukunden bei Google AdWords halten wir einen 75 Euro Gutschein bereit, den wir dem von uns für Sie neu angelegten Google AdWords-Konto für die Schaltung von AdWords-Anzeigen gutschreiben können. Damit sind dann auch kleine Testkampagnen möglich – Probieren Sie es!
Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Weitere Informationen von Google direkt zum Thema: http://adwords-de.blogspot.com
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise keine Rechtsberatung darstellen können und sollen. Wir geben nur die uns bekannten Informationen weiter. Lassen Sie Ihren Einzelfall im Bedarfsfall anwaltlich prüfen oder wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer.
VG und bis bald in diesem Blog
Ihr Martin Kudritzki
E-Mail: M.Kudritzki@online-werbung.de
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