


Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung im Onlinehandel
Immer wieder kommt es im Onlinehandel auch zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung.
Ein Onlinehändler hatte gegen einen anderen Onlinehändler eine einstweilige Verfügung beantragt und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Das Landgericht Hamburg hat einen Verstoß gegen das UWG i.V.m. § 1 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAnGV) bejaht.
Impressumpflicht auch bei Facebook, Xing und anderen sozialen Netzwerken
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.06.2014 zum Aktenzeichen 11 O 51/14 führte zur Verunsicherung von Nutzern der Internetplattform Xing.
Geklärt ist bereits seit längerer Zeit, dass sämtliche Anbieter, deren Profil auf Facebook, Xing oder in anderen sozialen Netzwerken nicht rein für private Zwecke angelegt ist, sondern geschäftsmäßig genutzt wird, ein Impressum vorhalten müssen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 13.05.2014 eine viel diskutierte Entscheidung zum Datenschutz getroffen. Kernaussage der Entscheidung ist, dass ein Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet ist, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführten Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen zu dieser Person entfernen muss, auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden und ggf. auch dann, wenn die Veröffentlichung dieser Informationen auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.
Änderungen zum Widerrufsrecht, Teil 2
Im letzten Artikel zum Thema Widerrufsrecht wurde bereits auf die bevorstehenden umfassenden Änderungen zum Widerrufsrecht hingewiesen, welche am 13. Juni 2014 in Kraft treten. Insoweit ist nochmals ausdrücklich hervorzuheben, dass die Regelungen ab dem 13. Juni 2014 gelten und keine Übergangsvorschriften bestehen. Online-Händler sollten sich…
Änderungen zum Widerrufsrecht per 13.06.2014: 40-Euro-Klausel
Am 13. Juni 2014 treten unter anderem umfassende Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Die dann geltenden Regelungen müssen ab diesem Zeitpunkt eingehalten werden, so dass sich Unternehmer unbedingt über die bevorstehenden Änderungen informieren sollten.
Mit diesem Gesetz treten zahlreiche Änderungen in Kraft, insbesondere beim Widerrufsrecht. Die Thematisierung sämtlicher Änderungen würde den vorliegenden Rahmen sprengen, so dass beispielhaft die bevorstehende Änderung der sogenannten 40,00 Euro-Klausel zu den Kosten der Rücksendung nach Widerruf näher betrachtet werden soll…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 08.01.2014 zum Aktenzeichen I ZR 169/12 entschieden, dass grundsätzlich der Inhaber eines Internetanschlusses diesen volljährigen Familienangehörigen überlassen darf, ohne sie zuvor über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären und ihnen diese rechtswidrige Nutzung zu verbieten.