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15Mai '14

Änderungen zum Widerrufsrecht, Teil 2

 

Im letzten Artikel zum Thema Widerrufsrecht wurde bereits auf die bevorstehenden umfassenden Änderungen zum Widerrufsrecht hingewiesen, welche am 13. Juni 2014 in Kraft treten. Insoweit ist nochmals ausdrücklich hervorzuheben, dass die Regelungen ab dem 13. Juni 2014 gelten und keine Übergangsvorschriften bestehen. Online-Händler sollten sich daher unbedingt rechtzeitig auf die Änderungen einstellen.

Im letzten Artikel wurden die bevorstehenden Änderungen zu den Rücksendekosten nach Widerruf näher erörtert. Nunmehr sollen weitere Änderungen beim Widerrufsrecht dargestellt werden.

 

1. Ausdrückliche Widerrufserklärung erforderlich:

Nach derzeit geltendem Recht müssen Verbraucher den Widerruf nicht ausdrücklich erklären. Es reicht derzeit auch aus, wenn der Verbraucher die Sache dem Online-Händler beispielsweise kommentarlos zurückschickt.

Dies wird nach ab dem 13.06.2014 geltendem Recht nicht mehr möglich sein. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB n.F. muss der Widerruf dann durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss allerdings nicht begründet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Händler dies mit dem Verbraucher vereinbart hat. Denn gemäß § 361 Abs. 2 BGB n.F. können abweichende Regelungen getroffen werden, soweit sie zum Vorteil des Verbrauchers sind. Es könnte also durchaus vereinbart werden, dass eine ausdrückliche Widerrufserklärung nicht erforderlich sein soll.

 

2. Textform nicht mehr erforderlich:

Bislang gilt, dass der Verbraucher den Widerruf in Textform oder durch Rücksendung der Sache erklären muss.

Ab dem 13.06.2014 kann der Verbraucher seinen Widerruf auch mündlich erklären. Das Gesetz legt lediglich fest, dass der Widerruf durch Erklärung zu erfolgen hat. Allerdings bietet es sich aus Verbrauchersicht auch weiterhin an, den Widerruf schriftlich zu erklären, um spätere Beweisproblematiken zu vermeiden.

 

3. Widerrufsfrist:

Das bisher geltende Recht sieht zwei Widerrufsfristen vor, zum einen die 14-tägige Frist, zum anderen eine verlängerte Frist von einem Monat.

Nach neuem Recht wird nur noch eine Frist von vierzehn Tagen gelten, § 355 Abs. 2 BGB.

 

4. Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ist der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden, so beginnt nach derzeit geltendem Recht die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher erlangt hierdurch ein „unbefristetes Widerrufsrecht“.

Das neue Recht sieht vor, dass bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und vierzehn Tagen, nach welchen die eigentliche Widerrufsfrist zu laufen begonnen hätte, erlischt.

 

5. Weitere Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

Bereits nach derzeit geltendem Recht bestehen Ausnahmen, in welchen dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nicht zusteht, z.B. bei Verträgen über die Lieferung individuell hergestellter Sachen.

Diese Ausnahmen werden im neuen Widerrufsrecht weitgehend übernommen. Zudem werden neue Ausnahmen hinzugefügt. Geregelt sein werden diese Ausnahmen in § 312g Abs. 2 BGB n.F..

 

6. Widerrufsrecht kann nicht mehr durch Rückgaberecht ersetzt werden:

Bislang sieht das Gesetz in § 356 BGB vor, dass das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann.

Dies wird nach neuem Recht nicht mehr möglich sein.

 

7. Hinsendekosten:

In § 357 Abs. 2 BGB n.F. wird nun ausdrücklich geregelt sein, dass der Unternehmer bei Widerruf durch den Verbraucher auch die sogenannten Hinsendekosten zu übernehmen hat, allerdings lediglich in dem Umfang, in dem sie für die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung anfallen. Hat sich der Verbraucher für eine andere Art der Lieferung entschieden, für welche höhere Kosten anfallen, so hat diese höheren Kosten der Verbraucher selbst zu tragen. Damit ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass der Verbraucher die höheren Kosten beispielsweise für eine Expresssendung bei Widerruf selbst zu tragen hat.

 

Es grüßt Sie herzlich

Ihre Carmen Wehrend
E-Mail: Carmen.Wehrend@ra-lbg.de
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Tel: +49 (451) 28 06 10